Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Damit Sie schnell und transparent Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Löschen negativer Bewertungen und unser Reputationsmanagement erhalten, haben wir die häufigsten Anliegen unserer Kunden übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Hier finden Sie kompakte Informationen zu Ablauf, Erfolgsquote, Kosten und unseren Leistungen – klar, verständlich und auf den Punkt.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen persönlich weiter.
Kann ich eine Google‑Bewertung selbst löschen?
Nur der Verfasser oder Google kann eine Bewertung entfernen. Wir reichen eine formelle Beanstandung ein, die Google prüft.
Wie hoch sind meine Erfolgschancen?
Unsere durchschnittliche Löschquote liegt bei über 90 %. Entscheidend ist, dass die Bewertung gegen Richtlinien verstößt.
Dauert jede Löschung gleich lange?
In den meisten Fällen entscheidet Google innerhalb von 24 Stunden. Komplexe Fälle können länger dauern.
Was passiert, wenn der Rezensent erneut negativ bewertet?
Erfolgt offensichtlich eine Wiederholungsbewertung, beantragen wir einmalig kostenfrei eine erneute Löschung.
Benötige ich dafür einen Anwalt?
Nein. Wir bieten keine Rechtsberatung an, sondern beantragen eine Überprüfung durch Google. Für rechtliche Schritte empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts.